Beratung zum Erbrecht

Ihre Familie und der familiäre Zusammenhalt sind Ihnen wichtig, auch über Ihren eigenen Tod hinaus? Dann sollten Sie rechtzeitig und wirksam regeln, wie Ihr Vermögen und Ihr künftiger Nachlass zu Ihren Lebzeiten und nach Ihrem Tod verteilt werden sollen. Damit vermeiden Sie unnötige Erbschaftsauseinandersetzungen, die den Familienfrieden nachhaltig stören oder gar zerstören können.

Die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge entspricht selten den eigenen Vorstellungen, wie man die eigene Vermögensnachfolge regeln möchte. Durch eine individuelle Gestaltung (z.B. durch Testament oder Erbvertrag) eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre letztwillige Verfügung vorausschauend abzuwägen und bedarfsgerecht umzusetzen, z.B. im Hinblick auf bestehende Pflichtteilsrechte und steuerliche Konsequenzen.

Zusätzlich unterstütze ich meine Mandanten auch dabei, ihre eigenen Belange bereits für den Fall des Verlustes ihrer Eigenverantwortlichkeit zu Lebzeiten, etwa durch Krankheit, Unfall oder Alter, selbstbestimmt und verbindlich zu gestalten, z.B. durch die Erstellung individualisierter Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Im Regelfall wurde jeder Euro eines Nachlasses bereits mehrfach versteuert. Ich helfe meinen Mandanten, bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge und bei Verfügungen über Ihren Nachlass zusätzliche Besteuerungen, z.B. durch Erbschaftssteuer, zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Mein Leistungsangebot für Sie

  • Umfassende Beratung über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung der Erbfolge
  • Errichtung, Anpassung, Widerruf von letztwilligen Verfügungen unter Berücksichtigung möglicher Erbschaftssteuereinsparungen: Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Gestaltungen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Beratung zur Enterbung und zur Entziehung des Pflichtteils
  • Beratung zur Ausschlagung des Erbes bei überschuldetem Nachlass
  • Feststellung und Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung zur gütlichen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsanfechtung
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Lebzeitige Schenkungen, auch zur Einsparung von Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge

 

 

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